Der Landesverband der Vereine für Sozialmedizin könnte die Suchtselbsthilfe in dieser Form nicht ohne die finanzielle Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung, durch die Landesverbände der Krankenkassen und durch die Landesmittel aus dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz unterstützen.

Jedes Jahr wird der Verband im Rahmen der krankenkassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung mit 6.000 € unterstützt. Darüber hinaus förderten AOK-Die Gesundheitskasse, IKK-Classik, Techniker Krankenkasse, BKK, BEK, DAK und KKH-Allianz zusammen Projekte in Höhe von mehreren Tausend Euro. Mit dieser Förderung leisteten die Krankenkassen einen wesentlichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Aufgaben unseres Suchtselbsthilfeverbandes. 

Dafür geht unser Dank, auch im Namen der vielen Suchtselbsthilfegruppen in Niedersachsen, ganz herzlich an:

AOK - Die Gesundheitskasse

Die Betriebskrankenkasse

 

Barmer GEK

 

DAK Gesundheit

 

GKV-Spitzenverband

 

 Die Innungskrankenkasse

 

 Die Technikerkrankenkasse

 

Oktober 2024
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